G-BA reduziert Dokumentationsaufwand für medizinische Einrichtungen erneut: Sechs Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung werden weiterentwickelt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt sein Vorhaben fort, die datengestützte Qualitätssicherung für Arztpraxen und Krankenhäuser zielgenauer und bürokratieärmer aufzustellen. Er will Indikatoren und Kennzahlen zum Erfassen von Behandlungsdaten zunächst bei weiteren sechs Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung reduzieren; eins dieser Verfahren setzt er zudem vorrübergehend zur Umstellung auf die Routinedatenerhebung aus. Der G-BA greift bei seinem Beschluss auf einen aktuellen Bericht des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zurück, den er beauftragt und heute zur Veröffentlichung freigegeben hat. Mit dem heutigen Beschluss skizziert der G-BA den Weg für die Umsetzung in der Praxis und bereitet diese bereits jetzt vor. Verbindlich sollen die Änderungen für das Erfassungsjahr 2026 werden.

(G-BA; Dokumentationsaufwand)

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